
Grundpflege
Die Leistungen der Grundpflege entsprechen dem individuellen Pflegebedarf und dem Gesundheitszustand des Bewohners. Sie werden nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse erbracht. Leistungen der Grundpflege sind zum Beispiel Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität.
Da unsere Bewohner im Wohnheim durch ihre geistige Behinderung einen zusätzlichen individuellen Förderbedarf haben, werden auch Angebote zu Förderung und Tagesstrukturierung in den Tagesablauf integriert.
Für pflegebedürftige Bewohner mit einem zusätzlichen, erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (SGB XI § 87b; Demenzerkrankungen) bieten wir zusätzliche Betreuungsleistungen durch eigens dafür geschultes Personal an.
Wir arbeiten nach dem Pflege-Strukturmodell.
Behandlungspflege
Nach ärztlicher Verordnung erbringen unsere Pflegefachkräfte spezielle behandlungspflegerische Leistungen, wie zum Beispiel:
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten,
- Anlegen und Wechseln eines Wundverbandes oder
- Messungen von Blutzucker, Blutdruck usw.